„Gemeinsame Agrarpolitik: Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen – Weiterentwicklung eines Modells zur Honorierung von Umweltleistungen der Landwirtschaft in der Agrarpolitik (GAP)“

Ziele

Zentrales Ziel des Forschungs- und Entwicklungsprojektes (F&E-Projektes) ist es, die in Schleswig-Holstein entwickelte und validierte Methode der Gemeinwohlprämie (GWP) auf ihre deutschlandweite Umsetzbarkeit sowohl in der Praxis als auch in der Agrarverwaltung zu testen und weiterzuentwickeln.

Zusätzlich ist es ein übergeordnetes Ziel, für die Gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2020 einen belastbaren Vorschlag für das im GAP-Verordnungsentwurf der Kommission (2018) geplante Bewertungs- und Honorierungssystem der neuen Öko-Regelungen („Eco-Schemes“) vorzulegen, der in der landwirtschaftlichen Praxis erfolgreich getestet wurde und auch von politischer und behördlicher Seite akzeptiert wird.

Kurzbeschreibung

Im Rahmen des Projekts wird überprüft, wie die in Schleswig-Holstein konzipierte und in der Praxis getestete Methode zur Ermittlung betriebsbezogener Biodiversitäts- Klima- und Wasserschutzleistungen auch in anderen Bundesländern und Landschaftsräumen Deutschlands angewendet werden kann.

Hierzu werden die Bewertungsparameter beziehungsweise Maßnahmen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Sachsen und Brandenburg in Zusammenarbeit mit den regionalen Landschaftspflegeorganisationen bei 93 landwirtschaftlichen Betrieben getestet und, wenn nötig, angepasst.

Das Johann Heinrich von Thünen-Institut führt dazu eine Befragung Verwaltungsvertretender durch, um zu analysieren ob und wie die Maßnahmen mit den Integrierten Verwaltungs- und Kontroll-Systemen (InVeKoS) umsetzbar und kontrollierbar sind.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Diskussion, wie die Methode in der GAP nach 2020 als Zahlungsmodell im Sinne einer „Gemeinwohlprämie“Anwendung finden kann.

Aktivitäten

  1. Die bisherigen GWP-Maßnahmen und deren Bewertung wurden in unterschiedlichen „Landschaftsräumen“ Deutschlands überprüft, modifiziert und weiterentwickelt. Hierzu werden Betriebsdaten von 93 Betrieben in Brandenburg, Sachsen und Baden-Württemberg erhoben. 
  2. Experten des DVL haben in Zusammenarbeit mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel den bisherigen Algorithmus des Punktwertverfahrens und der Berechnung der Betriebszahlungen überprüft, angepasst und Vorschläge zur Herleitung und Festlegung eines monetären Punktwertes (€ /Punkt)erarbeitet. 
  3. Basierend auf einer Verwaltungsstudie, die das Thünen Institut für Ländliche Räume im Auftrag des DVLdurchführte, haben die Expertinnen und Experten die unterschiedliche Handhabung des InVeKoS in den Bundesländern durch Befragungen in Agrar- und Umweltverwaltungen untersucht. Im Fokus stand die Fragestellung, inwieweit sich die modifizierten GWP-Maßnahmen über die im InVeKoS hinterlegten Informationen tatsächlich abbilden lassen und wie sie kontrolliert werden können. 
  4. Der Stellenwert des GWP-Konzepts und seine Einbindung in eine neu an Gemeinwohlaspekten auszurichtende Gesamtförderarchitektur der GAP nach 2020 wurde im Rahmen einer Projektbegleitende Arbeitsgruppe fortlaufend diskutiert. 
  5. Das Modell selbst wird bei wichtigen Partnern in der Landwirtschaft und im Naturschutz, in der Politik und den Verwaltungen auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene vorgestellt und diskutiert. Auf diese Weise werden auf möglichst breiter Basis Anregungen und Kritik zur weiteren Optimierung der Methode gewonnen und in den Entwicklungsprozess eingespeist.
  6. Der Stellenwert des GWP-Konzepts und seine Einbindung in eine neu an Gemeinwohlaspekten auszurichtende Gesamtförderarchitektur der GAP nach 2020 wurde im Rahmen einer Projektbegleitende Arbeitsgruppe fortlaufend diskutiert.

Ergebnisse

Die bundesweit anwendbare Gemeinwohlprämiebeinhaltet einen Katalog von 19 Maßnahmen aus den Bereichen Biodiversitäts-, Klima- und Wasserschutz. Der Maßnahmenkatalog umfasst die Nutzungskategorien Ackerland, Grünland, Sonderkulturen und Hoftorbilanzen, aus denen Betriebe die für sie passenden Maßnahmenkombinationen auswählen können. 

Die einzelnen Maßnahmen der Gemeinwohlprämie werden gemäß ihrer Wertigkeit für den Biodiversitäts-, Klima- und Wasserschutz bepunktet. Die gesamtbetrieblich erbrachten Leistungen werden honoriert, indem die erzielten Punkte summiert und mit einem festen Punktwert (€/Pkt) vergütet werden. 

Neu entwickelt wurde zudem ein Bonussystem für Maßnahmenvielfalt, mit dem die Nutzungsvielfalt in der Agrarlandschaft gefördert wird. 

Die beiden Publikationen „Gemeinwohlprämie“ sowie „Steckbriefe für die Maßnahmen der Gemeinwohlprämie“ fassen die Ergebnisse zusammen.

Laufzeit

2017 - 2019

Fördermittelgeber

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