Landschaftspflegeverbände
Landschaftspflegeverbände sind Zusammenschlüsse, in denen Landwirtinnen und Landwirte, Naturschützende sowie Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker gemeinsam naturnahe Landschaftsräume erhalten oder neu schaffen.
Die drei gesellschaftlichen Gruppen wirken in den Vorständen der Landschaftspflegeverbänden gleichberechtigt zusammen. Diese sogenannte "Drittelparität" aus Landwirtschaft, Naturschutz und Politik schafft Vertrauen und fördert den praktischen Erfolg der Arbeit. Landschaftspflegeverbände sind regional gut vernetzt und arbeiten mit Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Landbewirtschaftenden auf freiwilliger Basis zusammen.
2009 verankerte der Deutsche Bundestag die Landschaftspflegeverbände als bevorzugte Umsetzungsorgane für Naturschutz und Landschaftspflege in § 3 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Landschaftspflegeverbände sind zwar deutschlandweit aktiv, allerdings tragen die drittelparitätisch organisierten Verbände nicht überall denselben Namen.
Während die im Deutschen Verband für Landschaftspflege vertretenen Organisationen in Bayern, Brandenburg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt meist als "Landschaftspflegeverbände" bezeichnet werden, heißen sie zum Beispiel in Baden-Württemberg "Landschaftserhaltungsverbände", in Nordrhein-Westfalen "Biologische Stationen" und in Schleswig-Holstein "Lokale Aktionen". Entscheidend ist bei diesen Landschaftspflegeorganisationen immer die paritätische Besetzung der Vereinsvorstände sowie das gleichberechtigte, freiwillige und gemeinsame Agieren der Vorstandsmitglieder.
Vorteile von Landschaftspflegeverbänden
Landschaftspflegeverbände sind Instrumente zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen und der Regionalentwicklung.
Sie sind Ansprechpartner und Serviceleister
- für die Umsetzung von Natura 2000 und von Managementplänen sowie der Wasserrahmenrichtlinie,
- für Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen, Ökokonten; sie organisieren eine qualitativ hochwertige Durchführung und gewähren eine langfristige Betreuung,
- für die Betreuung und Entwicklung kleiner Fließgewässer oder für die Pflege von Feldhecken,
- für die Akquise von Projektmitteln, auch außerhalb der klassischen Landschaftspflege, zum Beispiel EU-Projekte, Stiftungen,
- für die Umsetzung bestehender Planungen, zum Beispiel Landschaftspläne, in den Kommunen,
- für eine Stärkung von regionalen Wirtschaftskreisläufen durch Regionalinitiativen.
Arbeitsweise
Landschaftspflegeverbände haben als gemeinnützige eingetragene Vereine keine behördlichen Befugnisse. Sie werden auf Wunsch von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern wie Gemeinden, Privatpersonen oder Verbänden tätig. Freiwilligkeit öffnet dabei viele Türen schneller als hoheitliches Vorgehen und setzt oft einen Wettbewerb in umweltfreundlichem Handeln in Gang. Erforderlich ist hierfür eine intensive Beratung und Begleitung auch über den Zeitpunkt der Umsetzung hinaus.
Keine Landschaft gleicht der anderen. Jeder Lebensraumtyp benötigt ein eigenes Konzept. Daher sind Landschaftspflegeverbände auch eigenständige und unabhängige Vereine, die eigene Schwerpunkte setzen. Sie sind dabei meist für das Gebiet eines Landkreises oder Naturraums zuständig. Diese dezentrale Organisation beachtet regionale Besonderheiten und verbessert die Chance, individuelle Landschaftsbilder zu erhalten. Der Trend zur Vereinheitlichung der räumlichen Struktur soll mehr regionaler Vielfalt Platz machen.
Landschaftspflegeverbände haben drei Kernziele. Sie wollen:
- ein flächendeckendes Netz natürlicher und naturnaher Lebensräume aufbauen, um in allen deutschen Kulturlandschaften die Lebensgrundlagen intakt zu erhalten,
- Impulse für eine nachhaltige Regionalentwicklung und umweltverträgliche Landnutzung geben, die das Besondere der einzelnen Regionen herausarbeiten und ihre Eigenkräfte wecken,
- der Landwirtschaft ein verlässliches Zusatzeinkommen im Naturschutz verschaffen und sie bei der Vermarktung gebietstypischer Produkte unterstützen.
Die Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des jeweiligen Landschaftspflegeverbandes arbeitet als eine Art Dienstleistungsbetrieb Gemeinden, Landkreisen, privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie örtlichen Naturschutzverbänden zu. Auf der Basis vorhandener Fachplanungen begutachten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Flächen detailliert, erarbeiten Vorschläge und Konzepte und kalkulieren die Kosten. Eine enge Abstimmung mit den betroffenen Behörden wie Naturschutz-, Landwirtschafts-, Forst- oder Wasserwirtschaftsverwaltung und den Naturschutzverbänden ist dabei selbstverständlich.
Die praktischen Arbeiten führen meist ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe aus. Sie pflanzen Hecken, mähen Feuchtwiesen oder pflegen Magerstandorte. Sie sind mit der Landschaft vertraut und fühlen sich für "ihre" Flächen verantwortlich. Größere Biotopneuanlagen übernehmen häufig Betriebe des Garten- und Landschaftsbaues. Die Geschäftsstelle des Landschaftspflegeverbandes wickelt alle fachlichen und organisatorischen Arbeiten ab: Sie beantragt Fördermittel und sorgt für die Abrechnung. Zudem ist sie für die ökologische Erfolgskontrolle zuständig.