Mitglied werden
Ordentliches Mitglied
Ordentliches Mitglied im Deutschen Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL) kann jeder Verein und Verband werden, der überwiegend Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege wahrnimmt und in seiner Struktur ein Zusammenschluss von gleichberechtigten Vertretern der Naturschutzverbände, der landnutzenden Berufszweige und der Politik ist.
Der Jahresbeitrag bemisst sich für ordentliche Mitglieder nach dem Vorjahresumsatz* des Verbandes:
Die Beiträge für ordentliche Mitglieder wurden von der Mitgliederversammlung ab 2027 wie folgt angepasst:
- Von jedem ordentlichen Mitglied wird ein Grundbeitrag von 180,-EUR/Jahr erhoben
- Verbände ohne Angestellte (rein ehrenamtlich aktive Mitglieder) zahlen den halben Grundbeitrag (= 90,-EUR/Jahr)
- Bis einschließlich dem 3. Jahr nach Gründung erhalten ordentliche Mitglieder ebenfalls einen 50%-Rabatt (= 90,-EUR/Jahr)
- Alle anderen ordentlichen Mitglieder zahlen zusätzlich zum Grundbeitrag einen auf der Anzahl der Mitarbeitenden zum Stichtag 01.12. des Vorjahres beruhenden Zusatzbeitrag, der wie folgt kalkuliert wird: Pro Vollzeitäquivalent (VzÄq) 20,-EUR
- Es gibt eine Deckelung des Jahresbeitrags bei maximal 400,- EUR/Jahr
- Auf Antrag können vom DVL-Vorstand Ausnahmen genehmigt werden“
Die Berechnung der VzÄq erfolgt gerundet auf eine Stelle hinter dem Komma.
Hierbei sind bei der Kalkulation der Vollzeitäquivalente beim Mitglied angestellte Mitarbeitenden von Landschaftspflegetrupps / Landschaftspflegebetrieben nicht zu berücksichtigen.
Die Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied kann formlos schriftlich beim DVL beantragt werden. Bitte legen Sie dazu Ihre Vereinssatzung beziehungsweise sonstige Informationen über Ihre Tätigkeiten bei.
* Zum Vorjahresumsatz zählen die Personalstellenförderung, Maßnahmenumsätze, Mitgliedsbeiträge und Spenden, auch wenn diese zum Beispiel über die Kasse des Landkreises abgewickelt werden.
Fördermitglied
Fördermitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Stiftungen werden, die sich zu Zweck und Aufgabe des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) e. V. bekennen und seine Tätigkeit unterstützen wollen.
Fördermitglieder können insbesondere Bezirke, Landkreise, Städte und Gemeinden, Firmen und interessierte Einzelpersonen werden.
| Ministerien/Länder | mind. 1.000 € pro Jahr |
| kommunale Körperschaften/Bezirke | mind. 300 € pro Jahr |
| Unternehmen | mind. 300 € pro Jahr |
| Privatpersonen | mind. 45 € pro Jahr |
| Vereine | mind. 100 € pro Jahr |
| LPV-ähnliche Vereine | entsprechend der Staffelung “Ordentliche Mitglieder” |
Die Fördermitgliedschaft kann formlos schriftlich beim DVL beantragt werden.

