Mitglied werden
Ordentliches Mitglied
Ordentliches Mitglied im Deutschen Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL) kann jeder Verein und Verband werden, der überwiegend Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege wahrnimmt und in seiner Struktur ein Zusammenschluss von gleichberechtigten Vertretern der Naturschutzverbände, der landnutzenden Berufszweige und der Politik ist.
Der Jahresbeitrag bemisst sich für ordentliche Mitglieder nach dem Vorjahresumsatz* des Verbandes:
| bis 5.000 Euro Vorjahresumsatz: | 50 € Mitgliedsbeitrag pro Jahr |
| 5.000 bis 50.000 Euro Vorjahresumsatz: | 100 € Mitgliedsbeitrag pro Jahr |
| über 50.000 Euro Vorjahresumsatz: | 200 € Mitgliedsbeitrag pro Jahr |
Die Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied kann formlos schriftlich beim DVL beantragt werden. Bitte legen Sie dazu Ihre Vereinssatzung beziehungsweise sonstige Informationen über Ihre Tätigkeiten bei.
* Zum Vorjahresumsatz zählen die Personalstellenförderung, Maßnahmenumsätze, Mitgliedsbeiträge und Spenden, auch wenn diese zum Beispiel über die Kasse des Landkreises abgewickelt werden.
Fördermitglied
Fördermitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Stiftungen werden, die sich zu Zweck und Aufgabe des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) e. V. bekennen und seine Tätigkeit unterstützen wollen.
Fördermitglieder können insbesondere Bezirke, Landkreise, Städte und Gemeinden, Firmen und interessierte Einzelpersonen werden.
| Ministerien/Länder | mind. 1.000 € pro Jahr |
| kommunale Körperschaften/Bezirke | mind. 300 € pro Jahr |
| Unternehmen | mind. 300 € pro Jahr |
| Privatpersonen | mind. 45 € pro Jahr |
| Vereine | mind. 100 € pro Jahr |
| LPV-ähnliche Vereine | entsprechend der Staffelung “Ordentliche Mitglieder” |
Die Fördermitgliedschaft kann formlos schriftlich beim DVL beantragt werden.

