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Online-Tagung: Herdenschutz mit Flächeneigentümern

Beginn:
09.11.2023, 09:00 Uhr
Ende:
12:00 Uhr

Fachtagung im Rahmen des Projekts „Herdenschutz in der Weidetierhaltung“

Hinweise:

  • Anmeldeschluss ist am Sonntag, den 05.11.2023
  • Die Veranstaltung ist kostenfrei
  • In der Woche der Veranstaltung erhalten Sie den Zugangslink und weitere Hinweise per E-Mail.
  • Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine automatisierte Anmeldebestätigung (bitte auch Spam-Ordner prüfen!)

Inhalt:

Die Beweidung von Grünlandflächen ist unersetzlich für den Erhalt vieler Grünlandlebensräume und ihrer Artenvielfalt. Die Anwesenheit von Wölfen stellt jedoch neue große Herausforderungen an die Weidetierhaltung. Wir wollen in der Veranstaltung beleuchten, was Verpächter und Verwaltungen tun können, um Weidetierhalter beim Herdenschutz zu unterstützen und damit die Beweidung weiterhin tragfähig zu machen. In der Broschüre „Herdenschutz mit Kommunen und anderen Flächeneigentümern“ geben wir bereits Empfehlungen und Beispiele. Diese wollen wir in der Online-Tagung vertiefen und besprechen.

  • Vorstellung der Handlungsfelder von Flächeneigentümern beim Herdenschutz
  • Beispiel: Einrichtung eines Festzauns und Tierbetreuung durch die DB Fahrwegdienste, Brandenburg
  • Beispiel: Einrichtung von Pferchflächen durch Landschaftspflegehof und Bundesforst, Sachsen-Anhalt
  • Beispiel: Unterhalt der Herdenschutzzäune durch die Staatliche Moorverwaltung Weser-Ems, Niedersachsen
  • Beispiel: Beweidung eines nationalen Naturerbes durch Schäferei und Landschaftspflege Schlauch, Hessen

Zielgruppe: Weidetierhaltende, Gebietsmanager*innen und Flächeneigentümer, wie Kommunen und Verwaltungseinrichtungen

Die Veranstaltung wird im Rahmen des Projekts „Herdenschutz in der Weidetierhaltung“ des Deutschen Verbands für Landschaftspflege angeboten. Das Projekt ist Teil der Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz in der Projektphase Wissen – Dialog - Praxis. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages. Die Projektträgerschaft erfolgt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).


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