Ackerwildkraut-Wettbewerb 2026 in Schleswig-Holstein
- Beginn:
- 09.03.2026, 09:00 Uhr
- Ende:
- 20.04.2026, 23:00 Uhr
- Ort:
- Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V. - Koordinierungsstelle Landesarbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein
Hinweise:
- Anmeldeschluss ist am Montag, 20. April 2026.
- Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.
- Sie erhalten nach Ihrer Registrierung eine Bestätigung (bitte auch Spam-Ordner prüfen!), ob Sie sich erfolgreich angemeldet haben.
Inhalt:
Ackerwildkräuter, wie Klatschmohn und Kornblume, bieten in Getreidefeldern eine farbenfrohe Abwechslung. Sie liefern zudem vielen heimischen Tierarten Lebensraum und Nahrung. Die meisten Ackerwildpflanzen sind erst mit der ackerbaulichen Nutzung bei uns eingewandert und waren noch bis vor einigen Jahrzehnten bunte Begleiter auf unseren Feldern. Heute gehören viele von ihnen jedoch zu den seltensten Pflanzenarten, da die moderne Ackerbewirtschaftung ihnen kaum noch Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Ackerwildkräuter sind damit auch Zeugnisse alter bäuerlicher Kultur.
Mit dem Wettbewerb gehen wir auf die Suche nach den Kleinoden unter den Äckern, die noch eine reiche Wildkrautflora beherbergen und damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten.
Landwirte/innen, die einen Acker bewirtschaften, auf dem erfahrungsgemäß jeden Sommer viele bunte „Unkräuter“ wachsen, können sich bewerben. Wir nehmen anschließend Kontakt mit Ihnen auf und ein/e Kartierer/in erfasst im Frühsommer mit einer standardisierten Methode die Wildpflanzenvorkommen auf Ihrer Ackerfläche. Die „Gewinner-Äcker“ werden ermittelt, wenn die Ergebnisse für alle Teilnahmeflächen vorliegen. Die Prämien für die „Gewinner-Äcker“ betragen 550 €/ha bzw. 450 €/ha u. Jahr (Ökobetriebe) und werden zum 1. November ausgezahlt. Alle Teilnehmenden erhalten für ihre Ackerfläche die Ergebnisse der Kartierung.
Worauf es beim Wettbewerb ankommt: Auf Ihrem Acker sollten – nicht nur am Rand – viele der kleinen, konkurrenzschwachen Ackerwildkräuter vorkommen. Beispiele für potenziell geeignete Standorte finden Sie in unserem Projektflyer.
Teilnahmebedingungen:
- Bewirtschafteter Acker in Schleswig-Holstein.
- Ihr Acker ist keine Brache, Blühfläche, Acker-/Kleegrasfläche oder Wiese.
- Sie nehmen mit Ihrer Ackerfläche nicht bereits am Vertragsnaturschutz teil.
- Pro Betrieb kann nur eine Ackerfläche angemeldet werden, die i.d.R. maximal 3,0 ha groß sein sollte (größere Schläge können angemeldet werden). Hinweis: Da die Fördermittel begrenzt sind, kann der Umfang der Teilnahmeflächen in Abhängigkeit von der Nachfrage begrenzt werden.
- Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären Sie sich einverstanden, dass Ihr Acker im Auftrag des DVL nach Voranmeldung durch einen/e Kartierer/in begangen wird, um die Ackerwildpflanzen entlang von Transekten zu erfassen.
Der Wettbewerb ist Bestandteil des Modellprojekts „Gemeinschaftlicher Ackerwildkrautschutz“, das durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen der Umsetzung der Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein - Kurs Natur gefördert wird.
Zurück zur Übersicht







