Aktuelle Informationen zu Herdenschutzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten bei Rindern in Baden-Württemberg
- Beginn:
- 09.05.2023, 19:00 Uhr
- Ende:
- 21:00 Uhr
Hinweise:
- Anmeldeschluss ist am Montag, den 08.05.2023
- Die Veranstaltung ist kostenfrei
- In der Woche der Veranstaltung erhalten Sie den Zugangslink und weitere Hinweise per E-Mail.
- Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine automatisierte Anmeldebestätigung (bitte auch Spam-Ordner prüfen!)
Inhalt:
Die Kooperationsveranstaltung des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL) e.V.,der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) soll Antworten auf aktuelle Fragen zum Herdenschutz vor dem Wolf speziell bei Rindern zu geben. Fokus liegt neben dem Aspekt der Zumutbarkeit auf den Empfehlungen für die Praxis.
Die Veranstaltung richtet sich an rinderhaltende Betriebe. Das UM gibt Informationen zur Bedeutung der „Zumutbarkeit“ bei Rindern, die FVA fokussiert sich anschließend auf die Information der Tierhaltenden zur konkreten Auswahl, Umsetzungs- und Beratungsmöglichkeiten. Die Informationen sollen die Auswahl geeigneter Herdenschutzmaßnahmen für den eigenen Betrieb ermöglichen. Auch über Möglichkeiten zur Förderung dieser Maßnahmen, die Zuständigkeiten der Akteure (Förderbehörden, Herdenschutzberatung, etc.) sowie das Vorgehen und die Entschädigung bei Rissvorfällen wird informiert.
Die Informationsveranstaltung bietet die Möglichkeit zum fachlichen Austausch über das Thema Wolf, Herdenschutz und Förderung. Die politische Dimension des Themas Wolf wird nicht Bestandteil der Veranstaltung sein können.
Die Veranstaltung wird im Rahmen des Projekts „Herdenschutz in der Weidetierhaltung“ des Deutschen Verbands für Landschaftspflege angeboten. Das Projekt ist Teil der Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz in der Projektphase Wissen – Dialog - Praxis. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages. Die Projektträgerschaft erfolgt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
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