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Wort halten: Umsetzung des Volksbegehrens sichern!

16.07.2020

Die bayerischen Landschaftspflegeverbände (LPV) fordern, die Umsetzung des erfolgreichsten bayerischen Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ durch gezielte Förderung zu sichern. Den Gesetzen müssen jetzt verlässliche Finanzen folgen, um die Ziele des Naturschutzes gemeinsam mit Landschaftspflegeverbänden zeitnah umzusetzen.

Ansbach – Die Vermittlerrolle der Landschaftspflegeverbände mit ihrer gleichberechtigten Konstruktion aus Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen wurde 2019 beim „Runden Tisch Arten- und Naturschutz“ oftmals hervorgehoben. In den letzten 30 Jahren ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit der drei Gruppierungen in vielen Gebieten Bayerns schließlich zum Garant einer erfolgreichen Naturschutzarbeit geworden.

„Täglich arbeiten unsere Landschaftspflegeverbände an der praktischen Umsetzung des Volksbegehrens und des gleichzeitig verabschiedeten Begleitgesetzes. Damit sie unsere Heimat auch in Zukunft bewahren können, sind verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für Landwirtinnen und Landwirte und alle anderen Grundeigentümer notwendig!“, mahnt Josef Göppel MdB a.D., Vorsitzender des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege.

Die Gesetzesänderungen, die als Folge des Volksbegehrens vor einem Jahr vom Landtag mehrheitlich beschlossen wurden, betrachtet Nicolas LiebigLandessprecher der bayerischen Landschaftspflegeverbände, als ambitioniert, aber angesichts des fortschreitenden Artenverlustes in Bayern als dringend notwendig: „Die Dramatik des Artensterbens hat sich auch durch Corona keineswegs verändert. Die Umsetzung der Gesetze muss kontinuierlich und konsequent verfolgt werden!“

Die Landschaftspflegeverbände sehen gute Chancen, die Ziele des Volksbegehrens gemeinsam mit ihren Partnern aus der Landwirtschaft umzusetzen. So kann zum Beispiel mit der Festlegung der umstrittenen Gewässerränder die Vernetzung ökologisch hochwertiger Gebiete entlang von Fließgewässern erheblich verbessert werden. Mit einer umfassenden Beratung, wie sie im Naturschutzgesetz nun festgeschrieben ist, sowie gut ausgestatteten Förderprogrammen sind naturschutzorientierte Maßnahmen möglich, die sogar über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen.

Auch Kommunen sind nach Meinung der Landschaftspflegeverbände verpflichtet im Sinne des Naturschutzgesetzes ihren Beitrag für mehr Biodiversität zu leisten, um ihrer Vorbildfunktion auf den eigenen Flächen gerecht zu werden. Dazu müssen ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen, die die zusätzlichen Leistungen der Kommunen und der beauftragten Landwirtinnen und Landwirte entlohnen.

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