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„Nicht zurück in die Fördersteinzeit!“ - DVL warnt vor Rückschritten in der GAP

23.06.2026

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) fordert deutliche Nachbesserungen an den Vorschlägen der EU-Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027. Aus Sicht des DVL gefährden die geplanten Änderungen die Zukunft insbesondere landwirtschaftlicher Betriebe, die Leistungen für Natur-, Klima- und Biodiversitätsschutz erbringen. Der DVL appelliert an EU, Bund und Länder, die GAP konsequent auf Zukunftsfähigkeit, Gemeinwohlleistungen und verlässliche Perspektiven für die Landwirtschaft auszurichten.

Ansbach/Kassel – Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V. kritisiert die Vorschläge der EU-Kommission zur Ausgestaltung der GAP nach 2027. Mit seiner beim Deutschen Landschaftspflegetag 2026 in Kassel veröffentlichten Position zur GAP appelliert der DVL an die Politik, die Weichen der GAP auf die Zukunft auszurichten. Die Vorsitzende des DVL Maria Noichl MdEP: „Viele tausend Betriebe sind das Rückgrat nicht nur der Produktion von Lebensmitteln, sondern auch des Naturschutzes in Deutschland. Die EU, aber auch der Bund müssen sich ehrliche Fragen stellen: Wie sollen die immensen Herausforderungen beim Schutz der Biodiversität, bei der Wiederherstellung wichtiger Ökosysteme oder im natürlichen Klimaschutz gelingen, wenn diese Betriebe darin keine betriebswirtschaftliche Perspektive sehen?“

Die aktuellen GAP-Vorschläge geben hierauf keine Antworten. Laut DVL werden sogar wichtige Errungenschaften der bestehenden GAP zurückgebaut. Der DVL verweist als Beispiel auf die Definition der „landwirtschaftlichen Tätigkeit“. Bislang ermöglicht sie, neben der landwirtschaftlichen Urproduktion auch die Bereitstellung öffentlicher Güter wie Biodiversität oder Klimaschutzleistungen anzuerkennen. Im Entwurf der EU-Kommission fehlt diese Erweiterung jedoch. Sollte sie entfallen, könnten Betriebe, die artenreiche Wiesen bewirtschaften und damit wichtige Beiträge zum Natur- und Klimaschutz leisten, künftig Schwierigkeiten beim Zugang zu Fördermitteln bekommen. „Damit katapultieren wird uns zurück in die Fördersteinzeit“, bringt es Dr. Jürgen Metzner, Geschäftsführer des DVL, auf den Punkt und macht auch deutlich, dass damit das bundesweite Erfolgsmodell „Landschaftspflegeverbände“ auf der Kippe stünde. Die Verbände, in denen Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen zusammenarbeiten, sind nur dann handlungsfähig, wenn auf EU-, Bundes, und Länderebene die geeigneten Rahmenbedingungen geschaffen werden. Neben der Finanzierung von Agrarumweltmaßnahmen und „nicht-produktiven Investitionen“ spielen die Förderung der Biodiversitätsberatung und Unterstützung kooperativer Strukturen eine zentrale Rolle. Nach dem Abschaffen der 2. Säule ist die Finanzierung unklar. Der DVL fordert auch hierfür von der Bundespolitik konkrete Zusagen. Schließlich findet sich die Förderung von Kooperationen aus Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wieder.

Unterstützt wird die DVL-Position zur GAP von Prof. Dr. Peter Strohschneider, der auf dem Deutschen Landschaftspflegetag den Festvortrag hielt. Strohschneider hat die Zukunftskommission Landwirtschaft und den „Strategischen Dialog“ moderiert, der von Kommissionspräsidentin von der Leyen ins Leben gerufen wurde und unter Beteiligung aller wichtiger Interessengruppen gemeinsame Empfehlungen für die europäische Agrarpolitik formuliert hat. „Der vom Strategischen Dialog erarbeitete konzeptuelle Konsens beschreibt, wie betriebswirtschaftliche Profitabilität und ökologische Nachhaltigkeit in einem marktwirtschaftlichen Modell sich gegenseitig stärken können“, so Strohschneider.

Der DVL appelliert ganz konkret:

  1. Landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Produktion auf Natur- und Klimaschutzziele ausrichten und deshalb auf Förderprogramme der GAP angewiesen sind, brauchen zuverlässige betriebliche Perspektiven. Die Vorschläge der EU-Kommission zur GAP ab 2028 können diese nicht bieten.
  2. Die GAP muss bei Begriffsdefinitionen wie der „Landwirtschaftlichen Tätigkeit“ sicherstellen, dass Landwirtschaft auch dort anerkannt wird, wo sie primär öffentliche Güter bereitstellt. Nur praxistaugliche Definitionen können die Arbeit landwirtschaftlicher Betriebe im Natur- und Klimaschutz dauerhaft sichern.
  3. Ohne stabile Förderbudgets drohen erhebliche Rückschritte bei der Finanzierung im Naturschutz und irreparable Strukturverluste in der Landschaftspflege. Bäuerliche Naturschutzleistungen und Landschaftspflegeverbände müssen daher finanziell gestärkt werden.
  4. Agrarumwelt- und Klimaaktionen sind für unsere Betriebe ein zentrales Instrument zur Umsetzung von Natur-, Klima- und Biodiversitätszielen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, müssen sie finanziell abgesichert, praxistauglich ausgestaltet und wirtschaftlich attraktiv sein.
  5. Nicht-produktive Investitionen sind unverzichtbar für die praktische Umsetzung von Natur- und Klimaschutzzielen in der Fläche und für die Wiederherstellung intakter Ökosysteme. Dafür bedarf es einer verlässlichen Finanzierung und attraktiven Förderbedingungen.
  6. Biodiversitätsberatung ist ein entscheidender Schlüssel für die erfolgreiche Umsetzung von Natur- und Klimaschutzzielen in der Landwirtschaft. Nur durch qualifizierte Beratung, starke regionale Strukturen und eine enge Verzahnung mit Förderinstrumenten können Maßnahmen wirksam in die Fläche gebracht werden.
  7. Verbindliche, europaweite Mindeststandards sind die Grundlage für wirksamen Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft und einem fairen Binnenmarkt. Werden diese aufgeweicht, steigen die Kosten und die Wirkung der Agrarförderung sinkt. Deshalb müssen klare Schutzstandards erhalten und Fördermittel gezielt für zusätzliche Leistungen eingesetzt werden.
  8. Honorierungssystem: Die zukünftige GAP muss stärker an messbaren Ergebnissen ausgerichtet werden. Ein punktebasiertes Honorierungssystem schafft Transparenz, erhöht die Wirksamkeit der Förderung und stärkt die Gemeinwohlorientierung der Landwirtschaft.
  9. Die Naturwiederherstellungsverordnung kann nur erfolgreich sein, wenn ihre Ziele konsequent in die Fläche getragen werden. Dafür braucht es ausreichende Finanzierung über die GAP, eine enge Einbindung der Landwirtschaft und die konsequente Stärkung bewährter Umsetzungsstrukturen wie Landschaftspflegeverbände.
  10. Weidetierhaltung ist unverzichtbar für den Erhalt unserer Kulturlandschaften und die Umsetzung zentraler Umweltziele. Ohne verlässliche, auskömmliche und praxisnahe Förderung ist die Zukunft weidetierhaltender Betriebe nicht gesichert.
  11. Der Abbau von Bürokratie ist entscheidend für die Umsetzung von Agrar-, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen. Entbürokratisierung muss praxisnah erfolgen. Auch dürfen inhaltliche Ziele nicht ausgehebelt werden. 

Der Dachverband der deutschen Landschaftspflegeverbände fordert: Die neue GAP muss sich am gesellschaftlich erzielten Konsens des Strategischen Dialogs auf EU-Ebene und der Zukunftskommission Landwirtschaft auf nationaler Ebene orientieren. Damit die Landwirtschaft ihre gesellschaftlichen Aufgaben erfüllen könne, bedürfe es in der GAP erheblicher Nachbesserungen.

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