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Neues Punktemodell zentrales Bindeglied: DVL - Gemeinwohlprämie schließt als "Öko-Regelung" Lücke der GAP

17.01.2019

Öko-Regelungen in Form umwelt- und klimaschutzfördernder Bewirtschaftungsmaßnahmen gelten als zentrale Innovation der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020. Art und Weise ihrer Ausgestaltung sind jedoch weitgehend offen. In einem neuen Arbeitspapier stellt der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) unter Beweis, wie das Punktemodell der „Gemeinwohlprämie“ diese Lücke schließt.

Ansbach/Kiel/Berlin - Zur Bewältigung steigender Klima- und Umweltbelastungen werden von der Landwirtschaft in zunehmendem Maße entsprechende Beiträge erwartet. Zielsetzung der Europäischen Kommission und der Bundesregierung ist es daher, dass die Landwirtschaft Gemeinwohlleistungen zukünftig ambitionierter als bislang erbringen soll. Im Rahmen der traditionellen Direktzahlungen der 1. Säule sind deshalb sogenannte „Öko-Regelungen“ als neues Instrument geplant, zusätzlich zu den bisherigen Förderprogrammen der 2. Säule.

Mit der Gemeinwohlprämie werden Gemeinwohlleistungen im Hinblick auf Biodiversität, Klima- und Gewässerschutz betriebsindividuell über ein Punktemodell errechnet und den Landwirtinnen und Landwirten gezielt entlohnt. Für landwirtschaftliche Betriebe bekommen Hecken, Gewässerrandstreifen oder der Erhalt von artenreichem Grünland damit einen konkreten Geldwert. Die Gemeinwohlprämie gilt in Wissenschaft, Verwaltung und Praxis als wichtiger innovativer Beitrag zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Aufgrund seiner umfangreichen Praxiserfahrungen in Schleswig-Holstein erkennt der DVL 10 praxiswirksame Vorteile bei der Anwendung der Gemeinwohlprämie als Öko-Regelung. Zentraler Vorzug ist der unmittelbare Mehrwert für die Umwelt: Die Gemeinwohlprämie wird an jene Betriebe ausgezahlt, die gezielt Umweltleistungen erbringen. Sie setzt somit wichtige Anreize, damit Landwirte zusätzlich weitere Förderprogramme im Rahmen der 2. Säule, wie Vertragsnaturschutz, nutzen. Von besonderer Bedeutung sind zudem der geforderte Bezug zur Förderfläche, der einkommenswirksame Beitrag, die freiwillige Anwendung durch Betriebe, die jährlich berechnete Fördersumme sowie die unkomplizierte Einbindung in das gängige Verwaltungs- und Kontrollsystem.

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