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Natura 2000: Sieben Schritte zum Erfolg!

24.01.2019

DVL veröffentlicht Leitfaden zur Umsetzung in Natura 2000-Gebieten

Ansbach - Das Gebietsnetz Natura 2000 ist ein wesentlicher Beitrag der Europäischen Union zum länderübergreifenden Schutz der Biodiversität. In Deutschland erhalten und entwickeln auch Landschaftspflegeverbände die Lebensräume und Arten dieses europäischen Verbunds nachhaltig. Nach Abschluss der Gebietssicherung durch die Bundesländer muss die Umsetzung der Managementpläne mehr und mehr in den Vordergrund rücken. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V. legt jetzt einen Praxisleitfaden zur Umsetzung vor.

Europa ist es als erstem Kontinent gelungen, mit den Natura 2000-Richtlinien gemeinsam eine verbindliche, gesetzliche Grundlage für den Naturschutz in der gesamten europäischen Union zu schaffen. 15,5 Prozent der Landesfläche Deutschlands sind als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen, die sich in Größe und Struktur, Zahl und Interesse der Betroffenen, Art der Bewirtschaftung und Wertschöpfungsketten unterscheiden. Auch ist der Stand der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen äußerst heterogen.

Basierend auf seiner umfangreichen Praxiserfahrung konnte der DVL sieben Erfolgsfaktoren identifizieren, die eine nachhaltige Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien ermöglichen. Neben der Frage nach der Einkommenswirkung von Naturschutzgebieten, werden unter anderem die Aspekte einer qualifizierten Biodiversitätsberatung und einer zielorientierten Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit beleuchtet.

Der Leitfaden bietet allen Akteuren eine Hilfestellung, die in Landwirtschaft, Naturschutz und Politik praxisbezogen an der Umsetzung der Natura 2000-Anforderungen arbeiten.

Hintergrund

Der Leitfaden basiert auf einer Veröffentlichung des DVL, die im Rahmen des Projektes „Akzeptanzstrategie für FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie den Ländern Rheinland-Pfalz und Brandenburg, entstand. Zudem knüpft er an die Ergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens des Bundesamts für Naturschutz (BfN) „Analyse von praktischen Erfahrungen in der Landwirtschaft mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie in Deutschland zur Begleitung der Diskussion zum Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien“ an.

Natura 2000 ist mit über 27.000 Schutzgebieten, die sich auf fast 20 Prozent der Fläche der Europäischen Union erstrecken, größte grenzüberschreitende, koordinierte Schutzgebiet der Welt. Das Natura 2000-Regelwerk setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: (1) Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 21.05.1992 zur „Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ (FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) sowie (2) der Richtlinie 2009/147/EC des Rates v. 02.04.1979 (kodifizierte Fassung v. 30.11.2009) über die „Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ (Vogelschutzrichtlinie).

Gefördert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.

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