Kooperativen Weg im Naturschutz weiterführen!
30.09.2025
Der bayerische Gemeindetag und die bayerischen Landschaftspflegeverbände appellieren gemeinsam an die Staatsregierung, den bayerischen Weg im Naturschutz weiterzuführen und nicht durch Mittelkürzungen im Doppelhaushalt 2026/27 zu gefährden. „Andernfalls drohen nicht nur Rückschritte im Naturschutz, sondern auch eine nicht tragbare finanzielle Mehrbelastung der Kommunen“, so Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl. „Will der Freistaat die von der Staatsregierung selbst gesetzten Ziele erreichen, sind im Gegenteil zusätzliche Mittel erforderlich”, erklärte Maria Noichl MdEP, Vorsitzende des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL).
München/Ansbach - In einer Resolution verweisen die Verbände darauf, dass Bayern bei der Umsetzung staatlicher Naturschutzziele den Weg des kooperativen Naturschutzes geht. Statt hoheitlicher Vorgaben an Landnutzende fördert der Staat mit verschiedenen Programmen die naturschutzgerechte Bewirtschaftung wertvoller Flächen wie Feuchtwiesen, Moore, Streuobstwiesen, Trockenrasen und Hecken. Ein besonders wichtiges Förderprogramm ist dabei die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR), die zuletzt mit jährlich rund 60 Millionen Euro ausgestattet war.
Landschaftspflegeverbände (LPV) sind freiwillige Zusammenschlüsse von Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden sowie Kommunen. Sie betreuen ökologisch wertvolle Flächen. Rund drei Viertel der von den bayerischen LPV betreuten Flächen sind Eigentum von Gemeinden und Landkreisen. „Die Dienstleistung der Verbände bei Beratung, Planung, Organisation und Durchführung von Landschaftspflegeverbänden ist für die Kommunen von entscheidender Bedeutung“, so Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags. Aktuell profitierten 88 Prozent der Gemeinden, 87 Prozent der Landkreise und 72 Prozent der kreisfreien Städte und damit fast 2.000 bayerische Kommunen von dem Angebot der Verbände.
Bereits für das laufende Jahr hatte das Umweltministerium vorübergehend einen Bewilligungsstopp verhängt und dann einen Teil der vorgesehenen Landschaftspflege-maßnahmen mit Hinweis auf die Haushaltslage nicht genehmigt. Kommunen und Landschaftspflegende warnen nun gemeinsam vor den Folgen: Es könne nicht nur die Wirkung jahrelanger Pflege und damit verbundener Fördermittel verpuffen, wenn etwa Wiesen oder Weiden verbuschen und damit Lebensraum für seltene Pflanzen- und Tierarten verloren geht. „Die Veränderung der Biotopflächen wird sich auch negativ auf das Landschaftsbild auswirken, besonders in den Mittelgebirgen und im Voralpengebiet“, so Nicolas Liebig, Landessprecher der bayerischen Landschaftsverbände. Das werde auch Folgen für den Tourismus und die Naherholung in den Gemeinden haben.
Nach dem Artenschutz-Volksbegehren hatten Landtag und Staatsregierung eine Reihe von Zielen beschlossen und viele davon gesetzlich festgelegt. So sollen mit den LNPR-Fördermitteln für den Klimaschutz bis zum Jahr 2040 55.000 Hektar Moore wiedervernässt und im Rahmen eines Streuobstpakts eine Million Obstbäume gepflanzt werden. Bereits im Jahr 2030 soll ein landesweiter Biotopverbund 15 Prozent der Offenlandfläche Bayerns umfassen. Nicht zuletzt geht es um die Umsetzung von Pflichtaufgaben wie der Pflege von NATURA-2000-Flächen.
Um den bisher erreichten Stand der Landschaftspflege abzusichern, dürfte der Gesamttopf der LNPR-Mittel 60 Millionen Euro pro Jahr nicht unterschreiten, so Brandl. „Wir brauchen eine dauerhafte Sicherstellung der Projektmittel für die Landschaftspflegeverbände sowie eine zeitnahe Auszahlung.“ Die ohnehin finanziell immer stärker belasteten Kommunen sollten nicht auch noch durch die Vorfinanzierung von Landschaftspflegemaßnahmen belastet werden.
Im Übrigen, so Noichl, sei die Landschaftspflege auch ein wichtiges, wirtschaftliches Standbein für Landwirtinnen und Landwirte, Baumpflegerinnen und -pfleger und Baumschulen. „Viele unserer Landwirtinnen und Landwirte haben im Vertrauen auf eine verlässliche Auftragslage teure Spezialmaschinen angeschafft. Wenn sie die jetzt nicht refinanzieren können, geht auch ein Stück Vertrauen in den Staat verloren. Das können wir nicht wollen“, so die DVL-Vorsitzende.
Hintergrund
Im Dezember 2024 gab das Bayerische Umweltministerium einen plötzlichen Bewilligungsstopp für Landschaftspflegemaßnahmen bekannt. Diesem fielen alle Frühjahrs- und Frühsommermaßnahmen wie der Pflegeschnitt von Obstbäumen oder die mechanische Pflege von Weidegebieten zum Opfer. Im Juni bewilligte das Ministerium in beschränktem Umfang prioritäre Landschaftspflegemaßnahmen. Bayernweit werden heuer ca. zwei Drittel der bisherigen Maßnahmen durchgeführt, ein Drittel entfallen, d.h. es können deutlich weniger Landwirtinnen und Landwirte beauftragt werden. Für den kommenden Doppelhaushalt muss mit weiteren Einsparungen gerechnet werden.
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