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„Gemeinwohlprämie“ als Modell für zukünftige Ausrichtung der EU-Agrarzahlungen

09.01.2018

Gemeinwohlprämie: Neue Veröffentlichung dokumentiert Methode und belegt Praxistauglichkeit

Ansbach/Kiel - Die „Gemeinwohlprämie“ gilt als einer der innovativsten Vorschläge für die Weiterentwicklung der Agrarzahlungen, die Landwirte direkt von der EU erhalten. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) präsentiert nun erstmals eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der Methode, mit der die „Gemeinwohlprämie“ ermittelt wird.

Die „Gemeinwohlprämie“ gilt als einer der innovativsten Vorschläge für die Weiterentwicklung der Agrarzahlungen, die Landwirte direkt von der EU erhalten. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) präsentiert nun erstmals eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der Methode, mit der die „Gemeinwohlprämie“ ermittelt wird (siehe Link zum Artikel unten). Das Bewertungsverfahren für Gemeinwohlgüter, auf dem der Vorschlag des DVL beruht, wurde in SchleswigHolstein zunächst für den Bereich der Biodiversitätsleistungen entwickelt und jetzt in Kooperation mit der Christians-Albrechts-Universität Kiel um die Bereiche des Klima- und Wasserschutzes ergänzt.

Der DVL hatte die „Gemeinwohlprämie“ bereits Anfang 2017 in Brüssel vorgestellt (link zum Policy-Paper ebenfalls siehe unten). Sie basiert darauf, die flächengebundenen Biodiversitäts-, Wasser- und Klimaschutzleistungen einzelner landwirtschaftlicher Betriebe mit einem Punktwertverfahren zu ermitteln und gemäß den erzielten Punkten finanziell zu vergüten. Das Modell der „Gemeinwohlprämie“ beinhaltet damit eine unmittelbare Umsetzung des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“. Durch den gemeinsamen Praxistest mit landwirtschaftlichen Betrieben konnte gezeigt werden, dass die benutzten Eingangsdaten und auch der Zeitaufwand für die Datenerhebung praxistauglich sind. Der Abgleich mit den Betriebsdaten lieferte zudem durchgehend plausible Resultate. „Zur zukünftigen Ausrichtung der EU-Agrarpolitik liegen mittlerweile zahlreiche Vorschläge vor. Eine Stärke der „Gemeinwohlprämie“ ist es jedoch, dass die zu Grunde liegende Bewertungsmethode bereits im Vorfeld auf der Betriebsebene erprobt und wissenschaftlich evaluiert wurde“, so Prof. Dr. Friedhelm Taube von der Universität Kiel, der das Bewertungsverfahren zusammen mit dem DVL entwickelt hat.

Die „Gemeinwohlprämie“ wurde zunächst am Beispiel des Bundeslandes Schleswig-Holstein erarbeitet. Die dazugehörigen Betriebserhebungen finanzierte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) des Landes Schleswig-Holstein. Der DVL will das Konzept nun in einem weiteren Projekt auch auf andere Landschaften und Agrarstrukturen übertragen. „Was im flachen Schleswig-Holstein funktioniert, kann in Mittelgebirgsregionen anders sein“, erläuterte Dr. Jürgen Metzner, Geschäftsführer des DVL. „Deshalb werden wir die Flexibilität des Modells testen, auch für eine EU-weite Anwendung“.

Hintergrund

Das neue bundesweite Vorhaben wird vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gefördert.

Hier können Sie den Artikel abrufen.

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